Warnung vor GMX und Web.de Abzocke (Abofalle)

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Eigentlich sind GMX und Web.de seriöse Anbieter und gehören zur 1&1 Mail & Media GmbH. Diese ist eine Tochtergesellschaft der 1&1 Internet AG (United Internet). Doch die beiden Anbieter haben es offensichtlich nötig Ihre Kunden in gemeine Abofallen zu locken. Ein falscher Mausklick und man hat GMX Topmail für ein ganzes Jahr am Hals. Zwar ist eine Stornierung innerhalb des Probemonats ohne Probleme möglich. Jedoch merken die meisten Kunden erst bei der ersten Rechnung was sie da eigentlich bestellt haben.

Mit einer “Überraschung” gehts meistens los:

Vorsicht Falle - ein Klick und man ist Club-Mitglied bei Web.de, bei GMX ist es ähnlich

Vorsicht Falle – ein Klick und man ist Club-Mitglied bei Web.de

Aber die eigentliche Überraschung kommt ganz zum Schluss:

Vorsicht - ein falscher Klick und du landest in der Abo-Falle von GMX oder Web.deMan  möchte “weiter zum Postfach” aber intuitiv klickt er auf “Kaufen”. Und schon ist er zahlendes Web.de Clubmitglied. Glückwunsch! Oder auch nicht!

So reagieren Sie auf Mahnungen, Inkassoschreiben und Mahnbescheid:

Wer trotz Mahnung nicht zahlt, dem wird das Email-Postfach gesperrt. Wer auf die Emailadresse verzichten kann sitzt am längeren Hebel. Denn der kann es drauf ankommen lassen und nicht zahlen. Es werden Mahnungen, Briefe von Inkassobüros und Anwälten folgen. Auch wenn die Kosten von Brief zu Brief steigen: Einfach ignorieren. Zum Schluss kommt manchmal sogar ein Mahnbescheid vom Gericht. Auf diesen musst du auf jeden Fall reagieren. Und zwar mit einem Widerspruch. Dann hat der Spuk in der Regel ein Ende. Denn bisher ist kein Fall bekannt, wo GMX oder Web.de vor Gericht gezogen sind. Vor Gericht würden diese Anbieter bei solch fragwürdigen Methoden vermutlich den Kürzeren ziehen.

TV-Bericht über Abofallen-Abzocke bei GMX und Web.de:

Aktivieren Sie JavaScript um das Video zu sehen.
Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=ubBkhjPBwyw

+++ Nutzer der Mail Apps von GMX und Web.de sollten ebenfalls vorsichtig sein. Auch per App machen die beiden Anbieter inzwischen “Geschenke”. +++

Was ist eine Abo-Falle?

Sie denken, Sie melden sich für einen kostenlosen Dienst im Internet an. Ein paar Tage später flattert eine Rechnung oder Mahnung ins Haus. Erst dann bemerken Sie, dass irgendwo im kleingedruckten der Webseite ein Hinweis auf die jährliche Gebühr auftaucht.

Was tun, wenn man in eine Abo-Falle gerät?

Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen! Lassen Sie sich diese Abzocke nicht gefallen!

Infos direkt von der Verbraucherzentrale:

=> Liste der bekannten Kosten-Fallen im Internet (VZ Bundesverband)

Wichtig: Ich bin kein Anwalt. Deshalb kann ich leider keine Rechtsberatung anbieten. Es handelt sich bei den Beitragen lediglich um gut gemeinte Tipps, die in der Regel funktionieren. Ausnahmen bestätigen die Regel 🙂

Trotz sorgfältiger Recherche können meine Artikel Fehler enthalten. In diesem Fall freue wir uns über jeden Hinweis und werde die Fehler natürlich schnellstmöglich korrigieren.

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21 Antworten zu Warnung vor GMX und Web.de Abzocke (Abofalle)

  1. Stanley Tweedle sagt:

    Vollkommen legitimes Angebot, Preise und Bedingungen werden erläutert, sogar die Widerrufsbedingungen. Wer so blöd ist auf “Kaufen” zu klicken, nur weil es so schön groß und grün ist, der ist wirklich selber schuld.

    • tobias sagt:

      Bei der Platzierung des “Kaufen”-Buttons wird die Macht der Gewohnheit ausgenutzt. Man geht von einem “Weiter”-Button aus und klickt dann versehentlich auf “Kaufen”.

      Das ist in etwa so wie wenn man jeden Tag die gleiche Strecke zu Fuß geht, so dass man – eigentlich – nicht mehr auf die Straße achten muss. Plötzlich und unerwartet fehlt ohne Vorwarnung ein Kanaldeckel. Pech gehabt! Aber die Baufirma hätte das Gebiet absichern müssen! Und bei GMX/Web.de sehe ich das genau so. Einfach einen “Weiter”-Button durch einen “Kaufen”-Button zu ersetzen ist nicht seriös und verdirbt nur den inzwischen wieder (teuer zurückeroberten) guten Ruf der Mutterfirma 1&1.

      • Litterscheid sagt:

        Kaufen – Button und Weiter -Button ist eine Abofalle, ganz klein
        rechts oben nur mit Brille zu erkennen ging es weiter zum Postfach.

    • Kalle Schulz sagt:

      Normalerweise sollte eine Checkbox mit Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu stehen. Auf die AGB wird nicht explizit hingewiesen. Ein versehentliches Kaufen-Klicken wäre durch eine zusätzliche Checkbox verhindert. Aber hier geht es offensichtlich darum, gezielt das User-Verhalten auszunutzen. Sehr frech von web.de

    • Peter Pan sagt:

      @Tweedle
      Legitim??!! Siehe Link oben:
      “Liste der bekannten Kosten-Fallen im Internet (VZ Bundesverband)”

      Wer lesen kann…..

    • ist egal sagt:

      Falsch,

      bin auch einer der Opfer, ich habe nix angeklickt.
      Letztes jahr im dezember die gleiche scheiße, gleich drauf geantwortet das ich auf kein fall ein abo abgeschlossen habe. Sache wurde geschlossen, jetzt im Febr. 2017 erneut die gleiche kacke, und nun ein Brief von der Inkasso. Die müssen mir erstmal beweisen das ich ein Abo abgeschlossen habe ! Einfach so ist das schon mal ILLEGAL ohne das Einverständnis des Aboabschließenden.

  2. Dödel sagt:

    Die schreiben mir gerade den zweiten Mahnbescheid (Amtsgericht Mayen). Leute, entweder bringt mich endlich vor Gericht oder lasst es. Aber hört auf mich zu nerven. Von mir kriegt ihr nix ohne ne Niederlage vor Barbara Salesch.

    • tobias sagt:

      Ich bin zwar kein Anwalt, aber auf den Mahnbescheid musst du reagieren. Wenn die Forderung nicht berechtigt ist mit einem Widerspruch.

  3. Martin Kunz sagt:

    Erfolgsmeldung! GMX mit “eigenen Waffen” geschlagen!

    Habe bei der GMX-Hotline angerufen und mich über diese arglistige Täuschung durch GMX beschwert. Ausserdem habe ich die Hotline-Mitarbeiterin darüber informiert, dass im Internet zahlreiche Webseiten und Verbraucherzentralen vor der GMX-Abzocke warnen. Auch bei YouTube findet man viele Filme aus seriösen Quellen zu dieser Abo-Falle.

    Nachdem die Mitarbeiterin nicht nachgegeben hat, habe ich Ihr “angedroht” den Gesprächsmitschnitt bei YouTube zu veröffentlichen. O-Ton: “Es könnte schon sein, dass der Mitschnitt dieses Gespräches aus Versehen bei YouTube auftaucht. Den Kaufen-Button habe ich ja auch aus Versehen angeklickt. Ich bin halt nicht so fit mit dieser Technik. Da kann ich dann auch gar nichts machen, genau so wie sie meinen Vertrag nicht mehr stornieren können.”

    Dann wurde ich erst einmal belehrt, dass ich das Gespräch ohne Ihre Zustimmung nicht mitschneiden darf.

    Ich blieb dabei und verwies auf meine technische Ahnungslosigkeit, durch die ich mir ja schon den GMX-Vertrag eingefangen habe.

    Plötzlich lenkte die Mitarbeiterin ein und meinte “Sie sind ja noch in der Testphase, da kann ich Ihnen das Paket zu sofort stornieren”.

    Warum nicht gleich? Zur Information: Die Testphase war längst vorbei.

  4. Harry sagt:

    Mein Sohn hatte bzw. hat auch noch Ärger mit Web.de.
    Er hat mir glaubhaft versichert, nirgendwo draufgeklickt zu haben. War für mich aufgrund der zigtausendfachen Erfahrungsberichte betroffener Nutzer auch nachvollziehbar.
    Nach Mahnungen, Inkassoschreiben und Briefen vom Anwalt kam ein Mahnbescheid, den er zurückwies. Das war auch seine einzige Reaktion bis dahin. Da er aber endlich seine Ruhe haben wollte, schickte er ein Musterschreiben an Web.de. Die haben doch tatsächlich auf alle Forderungen verzichtet und die (2) “Verträge” mit den entsprechenden Nummern storniert.

    Nach einigen Wochen kam aber trotzdem wieder eine “Letzte Mahnung” – für eine Vertragsnummer, die Web.de vorher “aus Kulanz” storniert hatte. So als wenn man den Vertrag wieder aufleben ließ. Für solch eine Dreistigkeit habe ich keine Worte. Hat Web.de so etwas nötig? Mein eigenes Mailkonto habe ich daraufhin gelöscht und eines bei einem seriösem Anbieter angelegt. Von GMX (ist auch von 1&1) habe ich mich auch stark zurückgezogen und werde bald nur noch meinen neuen Anbieter nutzen.

    Man kann nur zur Nachahmung auffordern und vor allem nicht locker lassen mit dem Informieren der dubiosen Machenschaften der Mailanbieter, auch wenn’s etwas Mühe macht.

    Dass ich nicht übertreibe, davon kann sich jeder selbst überzeugen: Einfach die Wörter “Web.de” und / oder “GMX” sowie “Abzocke” in die große Suchmaschine eingeben. Und dann mal einen Anbieter seiner Wahl, z.B. Gmail. Ist schon ein Unterschied, oder nicht?

  5. Privat sagt:

    Hallo,
    mich hat es auch erwischt.
    Nur bin ich mir fast 100%ig sicher nicht auf den Kaufen Knopf gedrückt zu haben.
    Gemerkt habe ich es auch erst nach der Probezeit.

    Naja Glück im Unglück Web.de hat den ganzen Vertrag aufgelöst nachdem ich einen längeren Brief per Einschreiben geschrieben habe.

    Ihre unberechtigte Forderung /
    Kündigung einer angeblichen WEB.DE Club Mitgliedschaft

    Rechnungsnr……………..

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Ihrer Mahnung vom ……… machen Sie einen Betrag in Höhe von…….Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

    Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Ich habe wissentlich nie einer kostenpflichtigen Leistung von web.de zugestimmt oder einen Vertrag mit web.de abgeschlossen, ich benutze dort lediglich das Freemail Konto.
    Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll.

    Einer Mitgliedschaft war ich mir zu keinem Zeitpunkt bewusst. Sie können sicherlich aus Ihren Daten/Trackings ersehen, dass ich keine Leistungen, die mit dem WEB.DE Club in Verbindung stehen, in Anspruch genommen habe.
    Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffenen Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war.
    Beziehungsweise ist eine Checkbox mit der Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wo auf die AGB explizit hingewiesen wird nicht zu erkennen. Ein versehentliches Kaufen-Klicken wäre durch diese zusätzliche Checkbox verhindert,
    sowie ich auch in Kenntnis dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte.
    Insofern mache ich Sie auf Ihre Beweislast dahingehend aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie den Preis zur Verfügung gestellt haben und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit des Vertrages inkl. aller AGB’s ergab.
    Ein Vertrag dürfte gemäß § 312j Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein.

    Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags.

    Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
    Auf Anfrage bei der Verbraucherzentrale wurde mir mitgeteilt das diese Sachlage bekannt ist und geprüft wird.
    Gegebenenfalls sehe ich mich gezwungen die Angelegenheit auch zu veröffentlichen und an meine Rechtsschutzversicherung weiter zu leiten.

    Ich gehe davon aus das es sich bei dieser Mitgliedschaft um einen technischen Fehler oder ähnliches handelt und hoffe natürlich auf die Stornierung der angeblichen Verträge.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Thomas Färber sagt:

      mein Schreiben…ging heute raus…an Inkasso und auch an GMX…

      xx
      xx
      xx

      Infoscore
      Forderungsmanagment GmbH
      3341 Verl

      Ihre unberechtigte Forderung Rechnungs-Nr. Kunden-Nr. (siehe Anlage)

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      mit Schreiben vom 18.07.2017 machen Sie einen Betrag in Höhe von 107,92 Euro für die
      angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
      Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag
      mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte
      nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen sein
      soll.
      Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffenen
      Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser
      Umstände keine Bestellung getätigt hätte. Insofern mache ich Sie auf Ihre Beweislast
      dahingehend aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner angeblichen
      Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über die
      wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie den
      Preis zur Verfügung gestellt haben und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur
      Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit des Vertrages ergab. Ein Vertrag
      dürfte gemäß § 312j Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein.
      Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach
      den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
      Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der
      abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags.

      Desweiteren bitte ich Sie die Auslagen 2,85 €für den Einschreibebrief auf das Konto
      xx
      Postbank München
      Konto 712xxx
      BLZ 70010080
      zu überweisen.

      Sollte der Betrag nicht binnen 14 Tagen auf dem Konto sein sehe ich mich gezwungen
      diesen Betrag durch meinen Anwalt eintreiben zu lassen.
      Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin dass Sie keine Berechtigung haben irgendwelche
      Beträge von meinem Konto abzubuchen. Sollte dies trotz dieser eindeutigen
      Willenserklärung passieren unterstelle ich vorsätzliche Betrugsabsichten gegen die ich mit
      allen rechtlichen Mitteln vorgehen werde.
      Weitere Schreiben in diesem Zusammenhang bitte direkt an meinen Rechtsanwalt
      Rechtsanwaltskanzlei xx
      RA xx
      RAin xx
      Marktstraße 1
      xxx
      da ich darauf nicht mehr reagieren werde.
      Beim ersten Schreiben das dieser erhält gilt das Mandat als erteilt, natürlich unter
      Auferlegung der Kosten Ihnen gegenüber.
      Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die
      Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d
      Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht
      kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.
      Mit freundlichen Grüßen
      xxxxx, 20.7.2017
      Anlage: Kopie der Forderung

  6. Anonym sagt:

    Hallo,
    auch ich bin in die Abo-Falle geraten und wollte berichten, was ich erlebt habe.

    Ich habe vor ein paar Tagen den dritten Mahnbescheid nach Hause geschickt bekommen (die ersten beiden kamen per Mail – habe ich aber aus Spamverdachtsgründen nicht ernst genommen). Dann habe ich bei der Servicenummer für Premiumkunden (die nicht 4€ kostet) angerufen und freundlich den Fall geschildert. Die ebenfalls sehr freundliche Beraterin hat daraufhin den Vertrag umgehend gekündigt und die ausstehenden Forderungen gutgeschrieben.

    Ich war selbst überrascht, dass das so funktioniert hat 🙂

    • Anonym_2b sagt:

      “Ich habe vor ein paar Tagen den dritten “Mahnbescheid”…
      – muss das nicht die dritte “Mahnung” lauten? Das ist die gewöhnliche Masche.
      Wenn der Mahnbescheid, der vom Amtsgericht kommt, eintrifft, gibt es keine Möglichkeit zur Klärung mehr, dann hilft nur noch der Widerspruch dagegen.

      Übrigens, manche Leser hier machen sich viel zu viel Mühe. Warum sollte man einem INKASSO ein Schreiben schicken? Wenn man überzeugt ist, dass die Forderung unberechtigt ist, kann man sich das sparen. Diese Hunde bekommen kein Strichlein mitgeteilt, so halte ich es. Sollen sie bellen, so viel sie wollen…
      Lediglich dem Auftraggeber (GMX, Web.de usw) kann man eine Stellungnahme zukommen lassen – mehr nicht.

  7. Schapdick Petra sagt:

    Mein Sohn hat letzte Woche auch ein Schreiben von GMX bekommen in dem steht letzte Mahnung mein Sohn aber hat mir glaubhaft versichert er habe nichts kostenpflichtiges angeklickt ich werde denen ein Schreiben zukommen lassen (Vordruck von der Verbraucherzentrale) mal schauen was sie schreiben lg Petra

  8. Bastian Foerg sagt:

    Liebe Leute,
    hatte heute selbiges Problem. Ich habe die Sache per Teleon regeln können:
    0721 9605822 ist der Premium-Kundendienst. Der Vertrag wurde im Rahmen einer Kulanzlösung storniert und der ausstehende Betrag gutgeschrieben.

  9. Sabine Schultz sagt:

    Hallo, ich habe ein ganz mieses Ding erlebt. Erstmal bin ich allein durch drüberstreifen der Maus zu einem Vertrag genötigt wurden. Es wurde mir gesagt ich hätte geklickt. Hab ich nicht. Nach ziemlichen Drohen, konnte ich telefonisch kündigen. Nun allerdings ist mein Datenvolumen ausgeschöpft und ich bekomme kein Mails mehr, obwohl ich lösche und lösche es tut sich nichts. Papierkorb geleert immer noch nichts. Das ist in meinen Augen sehr kriminell. Ich bin zu tiefst empört über diese Machenschaften. Aber ich lass mich ja nicht zu einem Abo zwingen. Also Hände weg von GMX Verbrechern………

  10. Klara sagt:

    Hallo!
    Ich bin ebenfalls in die Falle getappt und habe angeblich gleich 2 Verträge abgeschlossen. Nach dem ersten Brief wo draufstand Letzte Mahnung habe ich beim GMX kundencenter angerufen und ich muss sagen,die waren echt nett und haben sofort alles storniert.

  11. PC-Maus sagt:

    PC -Maus
    ist mir alles auch passiert. Noch am selben Tag hab ich gekündigt, die wurde auch bestätigt. Zwei Monate später, die Mahnung, über 11.70€.Wieder gekündigt.Jetzt krieg ich im Februar wieder ne Rechnung über 40€,wieder gekündigt, heute krieg ich einen Brief erfreulicher Weise wurde mein Vertrag verlängert trotz Kündigung. 1 Std später erneute
    Kündigungsbestätigung. Mal sehen was morgen kommt.
    Schade, hatte mit GMX nie Probleme.
    Habe den VS informiert, gibt es denn einen Fachanwalt für solchen Betrug??
    GMX muss man das Handwerk legen.

  12. Horsti sagt:

    “Eigentlich sind GMX und Web.de seriöse Anbieter und gehören zur 1&1”

    Das widerspricht sich aber völlig, was auch das Unsinns-Wort “eigentlich” schon besagt.
    1&1 und seriös, das ist so unvereinbar wie Wasser und Feuer!

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